Erklärung zur Barrierefreiheit

Bregenz Tourismus & Stadtmarketing GmbH ist bemüht, ihre Webseite barrierefrei zugänglich zu machen. Bei der Gestaltung und Bewertung der Webseite orientieren wir uns an den Anforderungen der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) sowie ergänzend an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Konformitätsstufe AA. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.visitbregenz.com.

Diese Webseite ist wegen der nachstehend aufgeführten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den Anforderungen der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) vereinbar. Ergänzend wurde die Webseite anhand der WCAG 2.2 auf Konformitätsstufe AA bewertet.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte und Funktionen sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen

  • Bilder und Grafiken: Bei einzelnen Bildern, Icons und grafischen Bedienelementen fehlen geeignete Textalternativen oder vorhandene Textalternativen sind noch zu präzisieren. Bei einzelnen dekorativen Grafiken ist die für assistierende Technologien geeignete Kennzeichnung noch nicht durchgehend umgesetzt. Die betreffenden Elemente werden laufend überprüft und entsprechend dem WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalt) optimiert.
  • Audio und Video: Bei einzelnen Audio- und Video-Inhalten sind Untertitel, Transkripte oder Audiodeskriptionen noch nicht vollständig vorhanden. Die betreffenden Inhalte werden schrittweise überprüft und, soweit erforderlich, entsprechend den Anforderungen an zeitbasierte Medien ergänzt. Dies betrifft insbesondere die WCAG-Erfolgskriterien 1.2.1, 1.2.2, 1.2.3 und 1.2.5.
  • Struktur und semantische Auszeichnung: In einzelnen Bereichen der Webseite besteht noch Optimierungsbedarf hinsichtlich der semantischen Struktur und programmatischen Auszeichnung. Dies betrifft beispielsweise Überschriften, Listen, Navigationselemente, Formulare und einzelne Seitenbereiche. Auch dynamische Komponenten wie Dropdown-Navigationen, Dialoge, Autocomplete-Felder oder Slider sind teilweise noch nicht vollständig für Screenreader und andere assistierende Technologien optimiert. Betroffen sind insbesondere die WCAG-Erfolgskriterien 1.3.1, 2.4.6 und 4.1.2.
  • Farben und Kontraste: Bei einzelnen Texten und Bedienelementen werden Informationen teilweise noch ausschließlich oder nicht ausreichend redundant über Farbe vermittelt. Außerdem werden die erforderlichen Kontrastverhältnisse bei einzelnen Texten, Bedienelementen oder grafischen Komponenten noch nicht durchgehend erreicht. Die entsprechenden Elemente werden hinsichtlich der WCAG-Erfolgskriterien 1.4.1, 1.4.3 und 1.4.11 laufend optimiert.
  • Tastaturbedienung und Fokus: Einzelne interaktive Elemente sind derzeit noch nicht vollständig mit der Tastatur bedienbar. Dies betrifft insbesondere die Fokusführung, die Fokusreihenfolge und einzelne Navigationselemente. Auch die Sichtbarkeit des Tastaturfokus sowie die Vermeidung einer Überdeckung fokussierter Elemente werden weiter verbessert. Betroffen sind insbesondere die WCAG-Erfolgskriterien 2.1.1, 2.4.3, 2.4.7 und ergänzend nach WCAG 2.2 das Erfolgskriterium 2.4.11.
  • Animationen und automatisch bewegte Inhalte: Bei einzelnen animierten oder automatisch bewegten Inhalten stehen Möglichkeiten zum Pausieren, Beenden oder Ausblenden noch nicht durchgehend zur Verfügung. Die entsprechenden Komponenten werden hinsichtlich des WCAG-Erfolgskriteriums 2.2.2 überprüft und optimiert.
  • Formulare: Bei einzelnen Formularen besteht noch Optimierungsbedarf hinsichtlich der Kennzeichnung und programmatischen Zuordnung von Eingabefeldern, Pflichtfeldern, Hinweisen und Fehlermeldungen. Fehlermeldungen und Korrekturhinweise sind teilweise noch nicht vollständig für assistierende Technologien zugänglich oder eindeutig dem jeweiligen Eingabefeld zugeordnet. Betroffen sind insbesondere die WCAG-Erfolgskriterien 1.3.1, 3.3.1, 3.3.2 und 4.1.2.
  • Redaktionelle Inhalte: Bei einzelnen redaktionellen Inhalten können beispielsweise Alternativtexte, Überschriftenstrukturen, Listen oder Linktexte noch nicht vollständig den Anforderungen an barrierefreie Inhalte entsprechen. Diese Inhalte werden im Rahmen der laufenden redaktionellen Pflege regelmäßig überprüft und schrittweise verbessert.
  • PDF- und Office-Dokumente: Viele, insbesondere ältere PDF- und Office-Dokumente sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei. Teilweise fehlt beispielsweise eine geeignete Dokument- beziehungsweise Tag-Struktur, eine korrekte Lesereihenfolge oder eine ausreichende semantische Auszeichnung, sodass Inhalte von Screenreader-Nutzer:innen nicht oder nur eingeschränkt erfasst und genutzt werden können. Wir arbeiten laufend daran, die Zugänglichkeit dieser Dokumente zu verbessern. Bei der Überarbeitung orientieren wir uns neben den geltenden Anforderungen an barrierefreie Inhalte auch am Standard PDF/UA.
    Sollten Sie Schwierigkeiten mit einem bereitgestellten Dokument haben, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail. Wir bereiten den betreffenden Inhalt auf Anfrage nach Möglichkeit barrierefrei auf oder stellen eine geeignete barrierefreie Alternative zur Verfügung.
     

Unterstützende Maßnahmen zur Barrierefreiheit

Zur Unterstützung unserer laufenden Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit verwenden wir auf dieser Webseite AccessiWay. Der Einsatz von AccessiWay ergänzt unsere technischen, redaktionellen und organisatorischen Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit. Er ersetzt jedoch nicht die regelmäßige manuelle Prüfung und Weiterentwicklung der Webseite im Hinblick auf die geltenden Barrierefreiheitsanforderungen.

Inhalte von Drittanbietern

Einzelne Funktionen und Inhalte der Webseite werden durch externe Anbieter bereitgestellt. Dazu zählen insbesondere externe JavaScript-Komponenten, eingebundene Dienste und Inhalte sowie gegebenenfalls externe Buchungs-, Karten- oder Medienangebote.

Soweit Inhalte von Dritten von der Bregenz Tourismus & Stadtmarketing GmbH weder finanziert noch entwickelt werden und auch nicht ihrer Kontrolle unterliegen, kann deren vollständige Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen nicht in jedem Fall sichergestellt werden. Soweit ein technischer oder redaktioneller Einfluss auf solche Inhalte besteht, sind wir bemüht, bestehende Barrieren gemeinsam mit den jeweiligen Anbietern zu reduzieren.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 22.09.2026 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Webseite mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit erfolgte im September 2026 in Form eines Selbsttests anhand der WCAG 2.2 auf Konformitätsstufe AA. Zusätzlich wurden die für Webinhalte relevanten Anforderungen der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) berücksichtigt.

Im Rahmen der Bewertung wurden insbesondere die Startseite, eine Inhaltsseite, eine Veranstaltungsseite, die Suche sowie eine Suchergebnisseite überprüft. Einzelne Seiteninhalte werden darüber hinaus von der Web-Redaktion bei der Veröffentlichung und Überarbeitung von Inhalten regelmäßig hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit geprüft.

Feedback und Kontakt

Die Angebote und Services auf dieser Webseite werden laufend verbessert, ausgetauscht und erweitert. Dabei sind uns Bedienbarkeit und barrierefreie Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Nutzung unserer Webseite hindern, wenn Sie Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen feststellen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefrei zugänglichen Inhalten benötigen, teilen Sie uns dies bitte per E-Mail mit. Bitte beschreiben Sie das Problem möglichst genau und geben Sie, wenn möglich, die URL der betroffenen Seite oder des betroffenen Dokuments an.

Wir prüfen entsprechende Hinweise und bemühen uns, bestehende Barrieren zu beseitigen beziehungsweise eine geeignete barrierefreie Alternative zur Verfügung zu stellen.

Durchsetzungsverfahren

Für Webseiten, die in den Anwendungsbereich des § 10a des Vorarlberger Antidiskriminierungsgesetzes fallen, ist vorgesehen, dass Mitteilungen zu Mängeln bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen geprüft und die betroffene Person innerhalb von zwei Monaten über das Ergebnis sowie über getroffene oder beabsichtigte Maßnahmen informiert wird.

Wird ein Anliegen innerhalb dieser Frist nicht zufriedenstellend behandelt, kann im Anwendungsbereich dieser Bestimmungen bei der Vorarlberger Volksanwaltschaft Beschwerde wegen mangelnder Barrierefreiheit erhoben werden.

Kontakt

Bregenz Tourismus & Stadtmarketing GmbH
Rathausstraße 35a
6900 Bregenz
+43 (0)5574 4959 – 0
tourismus--nospam@bregenz.at